ARM-Dienste bei der KDPW - Vermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörden in der EU gemäß den MIFIR-Anforderungen.

Am 3. Januar 2018 hat die KDPW genehmigten Meldemechanismus (ARM) eingeführt. Im Rahmen dieser Dienstleistung werden der zuständigen Aufsichtsbehörde in der EU Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten im Namen von Unternehmen gemeldet, die gemäß der EU-Verordnung 600/2014 (MIFIR) zur Abgabe solcher Meldungen verpflichtet sind. Die KDPW wurde von der Finanzaufsichtsbehörde zur Erbringung von ARM-Dienstleistungen genehmigt.

Formeln für Geschäftsbeziehungen

Die KDPW bietet diverse Reporting Profile für Teilnehmer an, die zur Erfüllung von Meldepflichten gemäß Artikel 26 Abs. 1 der MIFIR-Verordnung verpflichtet sind:

  • Selbständige Berichterstattung durch Wertpapierfirmen im Rahmen der Kernbeteiligung. Als Hauptteilnehmer kann ein Unternehmen gelten, bei dem es sich um eine Wertpapierfirma (im Sinne von Art. 4(1)(1) der MiFID) handelt.
  • Marktbetreiber (im Sinne von Art. 4(1)(18) der MiFID), die verpflichtet sind, der zuständigen Aufsichtsbehörde Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten zu melden, die von in einem Drittland ansässigen Marktteilnehmern getätigt werden.
  • Unternehmen, die einen zwischengeschalteten Meldedienst anbieten (Vertreter). Dies sind Unternehmen, die im Namen von Wertpapierfirmen berichten.

Wie werden Sie zum ARM-Teilnehmer bei der KDPW?

Unternehmen, die sich als ARM-Teilnehmer bei der KDPW bewerben, reichen einen Antrag auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ein. Die Regeln und Vorschriften des ARM-Dienstes legen das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags fest.

Der Vertrag wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags und der erforderlichen Unterlagen nach offizieller Bestätigung durch den Beschluss des Vorstands der KDPW S.A. abgeschlossen.

Verfahren zur Erlangung der Teilnahme

Antrag auf Teilnahme
Unternehmen, die sich um den ARM-Teilnehmerstatus bewerben, stellen einen Antrag auf Abschluss eines Teilnahmevertrags und auf Gewährung des ARM-Teilnehmerstatus gemäß der auf der Website der KDPW verfügbaren Vorlage. Die Anlagen zum Antrag sind entweder im Original oder in Form einer amtlichen oder notariell beglaubigten Kopie beizufügen. Zusammen mit dem Antrag auf ARM-Dienstleistungen sollten potenzielle Teilnehmer folgende Anlagen einreichen:
 
  • eine aktuelle Kopie oder einen Auszug aus dem einschlägigen Register oder ein anderes Dokument zur Identifizierung des Antragstellers*;
  • Kopien von Vollmachten und notariell beglaubigte Unterschriften von Bevollmächtigten, die zur Vertretung des Antragstellers befugt sind - falls sich die Befugnis zur Vertretung des Antragstellers nicht aus dem Auszug aus dem entsprechenden Register oder einem ähnlichen Dokument ergibt;
  • gemäß der Vertretungsregelung des Antragstellers beglaubigte Unterschrifts-Vorlagenkarte der zur Vertretung des Antragstellers befugten Personen oder notariell beglaubigte Unterschrifts-Vorlagenkarte dieser Personen*;
  • im Falle eines Antrags auf Teilnahme mit dem Status eines Vertreters eine Vollmacht zum Senden und Empfangen von Nachrichten innerhalb des ARM-Systems im Namen des Hauptteilnehmers;
  • eine Anweisung (gemäß § 9 Abs. 4 der ARM-Regeln) zur Erstellung von Berichten über WPB und BondSpot durch die KDPW (falls zutreffend).
*wenn das Unternehmen, das den Status eines ARM-Teilnehmers beantragt, zum Zeitpunkt der Antragstellung den Status eines Teilnehmers des Nationalen Zentralverwahrers, eines Teilnehmers des Transaktionsregisters oder eines Teilnehmers der Ausgleichsregelung hat und dieses Dokument an den Nationalen Zentralverwahrer geliefert hat, gilt die Zustellpflicht nur, wenn der Inhalt dieses Dokuments aktualisiert werden muss.

Der Abschluss des Vertrags erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags und der erforderlichen Dokumente. Das Dokument, das die Erlangung des ARM-Teilnehmerstatus bestätigt, ist der Beschluss des Vorstands der KDPW S.A. (die Beschlüsse des Vorstands der KDPW werden auf der Website veröffentlicht).
Zugang zum ARM-System
U2A-Kommunikation

Bei jedem Institutionscode, einschließlich des Codes, der von der KDPW im Zusammenhang mit dem Antrag auf Teilnahme am ARM zugewiesen wird, ist der Standardverteilungskanal für die von ARM gesendeten Nachrichten die Benutzeroberfläche (GUI). Der Zugriff auf die ARM-Benutzeroberfläche erfolgt über ein Konto in der Zugangsanwendung https://online.kdpw.pl/.

A2A-Kommunikation

Wünscht sich der Teilnehmer einen automatischen Verteilungskanal (MQ-Queues (ESDK/XRAW)), muss er die KDPW darüber informieren.
 
  1. Unternehmen, die den ARM-Teilnehmerstatus beantragen und SWI-Teilnehmer sind (direkte Teilnehmer der KDPW), können den MQ-Kommunikationskanal (ESDK) nutzen und Zertifikate verwenden, die gemäß den SWI-Regeln ausgestellt wurden, wenn sie den Institutionscode, mit dem sie bisher im Verwahrsystem identifiziert wurden, zur Identifizierung im ARM-Servicing-IT-System verwenden.
  2. Unternehmen, die den ARM-Teilnehmerstatus beantragen und Teilnehmer des Transaktionsregisters sind, können das MQ (XRAW) mit elektronischen Zertifikaten nutzen, die gemäß den Bestimmungen der Transaktionsregisterregeln ausgestellt wurden, und brauchen keine neuen Zertifikate für diejenigen Nutzer zu beantragen, die über gültige Zertifikate im Transaktionsregister verfügen.
  3. Unternehmen, die sich um den ARM-Teilnehmerstatus bewerben, die keine KDPW-Teilnehmer sind und aufgrund anderer von der KDPW bereitgestellter Dienstleistungen über keine Institutionscodes verfügen, beantragen einen Institutionscode, der dann in den Inhalt des Vorstandsbeschlusses zur Genehmigung der Teilnahme am ARM-System aufgenommen wird.
Sobald sie die Teilnahme erhalten haben, füllen sie einen Antrag auf ein elektronisches A2A-Zertifikat aus und geben dabei den von der KDPW zugewiesenen Institutscode an. Nach der Erlangung des Zertifikats können sie eine MQ-Kommunikation (XRAW) aufbauen.

Nach dem Einreichen des Antrags auf Zertifikat (und dem vorherigen Ausfüllen des Zertifizierungsformulars) erhält der Teilnehmer eine automatisch generierte Nachricht mit einer angehängten Zertifizierungserklärung, die er auszufüllen, entsprechend der Vertretung zu unterschreiben und im Original an die KDPW zu übersenden hat. Sobald der Antrag und die Erklärung von der KDPW genehmigt wurden, erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit Links zu dem/den Zertifikat(en).
Konfiguration im ARM-System
Die KDPW führt die Konfiguration des Teilnehmers im ARM-System unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Vorstand über den Abschluss des Teilnahmevertrags im ARM-System durch.
Antrag auf Zugang
Jeder Teilnehmer am ARM-Service erhält einen Institutionscode, der ihn identifiziert. Die Information über den Institutionscode ist in dem Beschluss des Vorstands der KDPW enthalten, der den Teilnahmestatus gewährt und den Abschluss eines Vertrags bestätigt. Unter Verwendung des angegebenen Codes beantragt die Person, die das Unternehmen vertritt, Zugang zur ARM-GUI über die Zugangsanwendung https://online.kdpw.pl. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, einen so genannten Administrator zu ernennen. Diese Person ist befugt, Benutzeranfragen zu genehmigen, die im Rahmen der Teilnahme des Unternehmens am ARM-Dienst eingereicht werden.

Unternehmen, die ein großes Berichtsvolumen melden oder eine A2A-Kommunikation auf der Grundlage des erhaltenen Institutscodes erwarten, beantragen ein elektronisches Zertifikat. Analog zum GUI-Zugang muss bei der Beantragung eines elektronischen Zertifikats der Institutionscode verwendet werden.
System-Dokumentation
Nachdem die Teilnehmer Zugang zum ARM-System erhalten haben, können sie Transaktionsberichte einreichen. Dieser Prozess erfolgt gemäß der Funktionsdokumentation des Systems. Die Dokumentation wird den ARM-Teilnehmern und denjenigen, die Zugang zur Testumgebung erhalten haben, zur Verfügung gestellt.

Dazu gehören:
  • Systemspezifikation für den ARM-Betrieb,
  • inhaltliche und formale Prüfungen von Nachrichten im ARM-System und Regeln für die Überprüfung von Transaktionsdaten gemäß MiFIR,
  • Nachrichtenflussdiagrammen,
  • Statusflussdiagramme,
  • XML-Nachrichtenstruktur.

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Transaktionsregister EMIR
+48 22 537 95 29
Transaktionsregister SFTR
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Genehmigter Meldemechanismus (ARM)
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