Werfen Sie einen Blick auf unsere einfachen
Portierungsverfahren

Gegenparteien, die gemäß der EMIR- oder SFTR-Verordnung zur Meldung von Geschäften verpflichtet sind und an andere Transaktionsregister melden, haben die Möglichkeit, ihr derzeitiges Transaktionsregister zu wechseln und ihre Daten an das Transaktionsregister der KDPW zu übertragen. Für eine solche Portierung zwischen den Transaktionsregistern wurden gemeinsam vereinbarte Verfahren entwickelt und umgesetzt.

Die freiwillige Portierung kann jederzeit durchgeführt werden. Übertragen wird der letzte Stand der gemeldeten aktiven Geschäfte, d.h. Geschäfte, deren Fälligkeitsdatum noch nicht überschritten ist oder die nicht vor diesem Datum gekündigt wurden. Mit dem Tag der Übertragung werden die in den Datenbanken des KDPW-Transaktionsregisters gespeicherten Meldungen bei allen Repository-Prozessen berücksichtigt. Vor allem können die übertragenen Trade Reports weiterhin gemeldet und Post-Porting Trade Reports an die KDPW übermittelt werden.

Vorteile für Kunden

SFTR
End-of-Day-Berichte

Im Rahmen des von der KDPW nach SFTR erbrachten Meldedienstes stellt die KDPW dem Einreicher und dem meldenden Unternehmen sowie gegebenenfalls der meldenden Gegenpartei am Ende eines jeden Geschäftstages Informationen über die betreffenden Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im XML-Format auf einem Formular zur Verfügung, das gemäß der ISO 20022-Methodik entwickelt wurde:

  • an dem bestimmten Tag gesendete Berichte,
  • Statusbericht für Transaktionen/Positionen,
  • Bericht über unbesicherte Transaktionen, die als besicherungspflichtig identifiziert wurden,
  • Berichte, die an dem bestimmten Tag abgelehnt wurden,
  • Statusbericht zum Abgleich.

Der Status von Transaktionen und Ereignisse der Weiterverwendung (re-use) sowie die gemeldeten Einschusszahlungen sind auch in der grafischen Benutzeroberfläche im Transaktionsregister der KDPW verfügbar.

Portierung
FAQ

Was ist eine Portierung? Wie kann ich die Portierung meiner Daten ins RT KDPW veranlassen?
Gegenparteien, die der Meldepflicht gemäß der SFTR-Verordnung unterliegen und ihre Daten an andere Transaktionsregister als das von der KDPW betriebene Transaktionsregister melden, haben die Möglichkeit, ihr derzeitiges Transaktionsregister zu wechseln und ihre Daten auf das KDPW-Repository zu übertragen.

Für eine solche Portierung zwischen den Transaktionsregistern wurden gemeinsam vereinbarte Verfahren entwickelt und umgesetzt.

Die freiwillige Portierung kann jederzeit durchgeführt werden.

Übertragen wird der letzte Stand der gemeldeten aktiven Geschäfte, d.h. Geschäfte, deren Fälligkeitsdatum noch nicht überschritten ist oder die nicht vor diesem Datum gekündigt wurden. Mit dem Tag der Übertragung werden die in den Datenbanken des KDPW-Transaktionsregisters gespeicherten Meldungen bei allen Repository-Prozessen berücksichtigt. Vor allem können die übertragenen Trade Reports weiterhin gemeldet und Post-Porting Trade Reports an die KDPW übermittelt werden.
Gibt es Gebühren für die Übertragung an die KDPW?
Die KDPW erhebt keine Gebühren für die Übertragung von Daten aus einem anderen Transaktionsregister. Wir bieten diesen Service kostenlos an.
Welche Vorteile haben Kunden, die an ein von der KDPW betriebenes SFTR-Transaktionsregister melden?
Mit dem Beitritt zum KDPW-Repository erhalten die Kunden:
  • Online-Zugang zu einer Schnittstelle, die Folgendes ermöglicht:
    • Unterstützung beim Reporting,
    • direkten Zugriff auf gespeicherte Daten,
    • Zugang zur Rechnungsanalyse;
    • globalen Kommunikationsstandard - XML-Nachrichten, zur Einhaltung der angewandten Überprüfung gemäß EMIR RTS- und ESMA-Leitlinien;
  • Unterstützung durch eine Gruppe von technischen Experten, einschließlich Unterstützung per Telefon, E-Mail, Telefonkonferenz oder Treffen vor Ort;
  • Aufrechterhaltung der höchsten Sicherheitsstandards und der Kontinuität der Datenerfassung und -speicherung;
  • Unterstützung bei der Anpassung an regulatorische Änderungen und aufsichtsrechtliche Anforderungen;
  • freien Zugang zur Testumgebung.
Im Rahmen des Dienstes stellt das von der KDPW unterhaltene SFTR-Transaktionsregister am Ende eines jeden Geschäftstages dem Einreicher und der meldenden Gegenpartei sowie gegebenenfalls dem zuständigen meldenden Unternehmen Informationen über die relevanten Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im XML-Format auf einem Formular zur Verfügung, das gemäß der ISO 20022-Methodik entwickelt wurde.

Wir empfehlen auch unser LEI -Code-Zuweisungssystem

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Transaktionsregister EMIR
+48 22 537 95 29
Transaktionsregister SFTR
+48 22 537 95 29
Genehmigter Meldemechanismus (ARM)
+48 22 537 95 29