Seit dem 13. Juli 2020 bietet die KDPW das Transaktionsregister SFTR an.

Infolge der Meldepflichten, die gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung (die Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, SFTR) in Kraft getreten sind und die alle Marktteilnehmer, einschließlich finanzieller und nichtfinanzieller Gegenparteien, dazu verpflichten, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) an zugelassene Transaktionsregister zu melden, hat die KDPW einen Dienst implementiert, über den die Marktteilnehmer dieser Meldepflicht nachkommen können.

Was steht in unserem Angebot?

Das von der KDPW betriebene Transaktionsregister SFTR steht für über 30 Jahre Erfahrung und höchste Servicequalität.

Die von der KDPW angebotenen ergänzenden Dienstleistungen bieten den Teilnehmern des Transaktionsregisters (sowohl im Rahmen von SFTR als auch von EMIR) eine Reihe von wichtigen Vorteilen, das sind u.a.:

  • bestehende Kommunikationsschnittstellen für Transaktionsregister;
  • Möglichkeit, beide Meldepflichten in einem Transaktionsregister zu erfüllen (und damit Kosten und Arbeitsaufwand durch einen einzigen Kommunikationskanal zu reduzieren);
  • Wissen und Erfahrung der KDPW-Techniker und -Mitarbeiter;
  • professionelle Unterstützung bei der Harmonisierung der Meldungen gemäß den SFTR-Standards;
  • schlüsselfertige Technologielösungen;
  • Bearbeitung von SFT-Transaktionen, die über die KDPW abgewickelt werden.

Die ESMA hat die Registrierung des Transaktionsregisters der KDPW mit Wirkung vom 7. Mai 2020 auf die Meldung von Geschäften gemäß SFTR erweitert.

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Transaktionsregister EMIR
+48 22 537 95 29
Transaktionsregister SFTR
+48 22 537 95 29
Genehmigter Meldemechanismus (ARM)
+48 22 537 95 29